Rollstuhlfahrer-Symbol auf Behindertenparkplatz - Schwerbehindertenausweis - Rheumahelden

Schwerbehindertenausweis: Sorgfältig abwägen

Eine rheumatische Erkrankung kann zu verschiedenen Einschränkungen im Alltag führen. Sie können dann von speziellen Rechten Gebrauch machen und so entlastet werden. Diese stehen laut Sozialgesetz Menschen zu, deren „körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft daher beeinträchtigt ist.“ Dabei gibt es verschiedene Abstufungen, die im sogenannten Grad der Behinderung (GdB) zum Ausdruck kommen. Dieser reicht von 20 bis 100. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und kann entsprechend einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Welcher Grad der Behinderung bei Ihnen vorliegt und ob Sie Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis haben, prüft das zuständige Versorgungsamt auf individuellen Antrag. In manchen Bundesländern gibt es zentrale Versorgungsämter. In anderen Bundesländern übernehmen kommunale Ämter diese Aufgaben. In den Kommunen heißen die Ämter meistens Amt für Soziale Angelegenheiten. Hier ist es hilfreich, im Vorfeld mit dem Rheumatologen über die Beantragung des Ausweises zu sprechen. Sie sollten möglichst alle relevanten medizinischen Unterlagen vorlegen und darlegen, wie und in welchem Umfang Sie bei welchen Tätigkeiten eingeschränkt sind.

Mit einigen Vorteilen verbunden

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern oder Behörden nachweisen und so von einigen Vorteilen und Entlastungen profitieren:

  • Da durch eine rheumatische Erkrankung hohe finanzielle Belastungen entstehen können, bietet der Staat Ihnen die Möglichkeit, diese durch steuerliche Entlastungen auszugleichen. Die pauschalen Freibeträge richten sich dabei nach dem Grad der Behinderung.
  • Sollte Ihre Mobilität sehr stark eingeschränkt sein, können Sie eine Ermäßigung auf die Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Zudem können als Nachteilsausgleiche sogenannte „Merkzeichen“ beantragt werden, die zum Beispiel die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder Parkerleichterungen regeln. Diese werden als Buchstaben im Ausweis eingetragen. Alternativ können Sie für die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel auch eine spezielle Wertmarke zum Preis von derzeit 80 Euro (für ein Jahr) erwerben. Für 40 Euro können Sie auch eine Wertmarke für ein halbes Jahr kaufen. Die Deutsche Bahn bietet spezielle Konditionen an, zum Beispiel für die Bahncard – hier lohnt es sich nachzufragen.
  • Um Sie im Beruf zu unterstützen, gewährt der Gesetzgeber Ihnen ab einem GdB von 50 einen verbesserten Kündigungsschutz, bis zu fünf Tage zusätzlichen Urlaub, die Befreiung von Überstunden sowie eine Vielzahl von begleitenden Hilfen. Zuständig sind in diesem Fall die Integrationsämter bei den Landeswohlfahrtsverbänden.

Trotz dieser Vorteile gilt: Wägen Sie die Entscheidung für oder gegen den Ausweis gut ab. Gerade für jüngere Menschen kann der Ausweis unter Umständen Probleme bei der Jobsuche nach sich ziehen. Der Besitz eines Ausweises muss dem Arbeitgeber jedoch nicht mitgeteilt werden. Es besteht im Bewerbungsgespräch das Recht zur Unterschlagung.

Verlängerung und Änderungen rechtzeitig beantragen

Der Schwerbehindertenausweis gilt zunächst für zwei bis fünf Jahre. Denken Sie deshalb immer rechtzeitig an die Verlängerung, am besten gut drei Monate vor Ablauf. Eine Verlängerung des Ausweises ist meist zweimal ohne besondere Formalitäten möglich. Zuständig dafür sind das Versorgungsamt oder das Bürgeramt. Hat sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, müssen Sie dies dem Versorgungsamt mitteilen. Der GdB wird dann neu festgesetzt.